Im Frühjahr hat das Schweizer Parlament eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das autonome Fahren geschaffen. Der Bundesrat hat diese gesetzlichen Bestimmungen nun konkretisiert. Die Vernehmlassung zum Gesetz dauert bis Februar 2024.
Zusammenarbeit mit dem Automatisierungssystem
Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen benötigen wie alle anderen Kraftfahrzeuge eine Typgenehmigung, um auf den Markt gebracht werden zu können. Die Fahrzeughersteller müssen nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Lebensdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet sind.
Der Fahrer kann die Lenkung loslassen, sobald das Automatisierungssystem aktiviert ist. Das heißt, sie müssen nicht mehr ständig den Verkehr und das Fahrzeug überwachen. Sie müssen jedoch darauf vorbereitet sein, das Fahrzeug jederzeit wieder in Betrieb zu nehmen, wenn das System sie dazu auffordert oder das System seine Grenze erreicht.
Keine ferne Zukunft mehr
Autonomes Fahren ist nach Schweizer Recht derzeit nicht erlaubt. Der Mensch kann nur beim teilautomatisierten Betrieb von Fahrzeugen mitfahren. Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) schreibt vor, dass der Lenker jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben muss. Damit liegt die Verantwortung für das Fahrzeug auch bei der Person, die es lenkt. Zudem schreibt die Verkehrsregelnverordnung (VRV) vor, dass die Aufmerksamkeit auf die Strasse und den Verkehr gerichtet sein muss und das Lenkrad während der Fahrt nicht losgelassen werden darf.
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Lange Zeit war das autonome Fahren kein Thema, aus Angst vor den Folgen. Doch viele Experten haben daran geglaubt. Remo Müller von allthisfuture, dem WWZ-Innovationslabor, prognostizierte beispielsweise 2021 für das Portal wwz.ch, dass sich das autonome Fahren bis in die 2030er Jahre durchsetzen wird: "Dann wird es einen ähnlichen Effekt geben wie nach der Einführung des Sicherheitsgurtes: Ohne ihn fühlt man sich weniger sicher. Irgendwann wird es als sicherer empfunden, von einer Maschine gefahren zu werden, die die Umgebung mehrere tausend Mal pro Sekunde auf Gefahren überprüft", sagte er.
Der Fall Tesla vor Gericht
Vor kurzem hat ein Bundesgericht in Kalifornien (USA) die erste Klage gegen den US-Elektroautohersteller Tesla wegen des Autopiloten verhandelt. Der Hersteller wurde vor Gericht für tödliche Unfälle mit seinen Fahrzeugen verantwortlich gemacht, wenn der Autopilot eingeschaltet war. Tesla bestritt die Haftung und gab den Fahrern die Schuld. "Wenn der Autopilot unter menschlicher Aufsicht steht, ist er sicher", erklärte der Hersteller.
Tesla hat diesen ersten Prozess in den USA gewonnen, bei dem es um den Vorwurf ging, dass die Autopilot-Funktion zu einem Todesfall geführt hat. Die Geschworenen lehnten es ab, die Software des Unternehmens als fehlerhaft zu bezeichnen. Tesla hat sein Autopilot-System und das fortschrittlichere FSD-System (Full Self-Driving) getestet und eingeführt, das der Vorstandsvorsitzende Elon Musk als entscheidend für die Zukunft seines Unternehmens bezeichnet hat, das aber von den Behörden und Gerichten kritisch beäugt wird. Das Ergebnis vor dem Zivilgericht zeigt, dass die Argumente von Tesla an Boden gewinnen: Wenn auf der Straße etwas schiefgeht, liegt die Verantwortung letztlich beim Fahrer.