Was man über das Schweizer Bankgeheimnis wissen sollte

Wenn es um den Schutz der eigenen finanziellen Anonymität geht, denken viele sofort an das Schweizer Bankgeheimnis. Seit der Einführung des internationalen Informationsaustauschs über Bankdaten hat das Schweizer Bankgeheimnis an Bedeutung verloren. Lesen Sie hier, was sich in dieser Hinsicht geändert hat.
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Was bedeutet das Bankgeheimnis im Allgemeinen?

Gemäss Artikel 43 des 1934 in Kraft getretenen Bankengesetzes können Bankangestellte oder andere Personen, die Informationen über die Kontobeziehung an Dritte weitergeben oder anderweitig verbreiten, mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Wer fahrlässig handelt, riskiert eine Busse von bis zu 250'000 Franken.

In dieser Verordnung geht es um spezifische Daten über bestimmte Konten, Guthaben und Buchungen. Das Bankkundengeheimnis schützt auch Informationen darüber, ob jemand mit einer Bank verbunden ist. Das Bankgeheimnis verbietet es den kantonalen Behörden (und nur diesen), von der Bank Informationen über einkommenssteuerpflichtige Personen zu erhalten. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses ist nach Schweizer Recht strafbar. Das Bankgeheimnis wird jedoch in bestimmten Fällen aufgehoben. Dazu gehört beispielsweise die Einleitung eines Verfahrens gegen eine Person wegen Steuerbetrugs, d. h. wenn der Steuerpflichtige den Steuerbehörden falsche, gefälschte oder ungenaue Dokumente vorlegt (nicht jedoch bei Steuerhinterziehung, die nicht mit solchen Praktiken verbunden ist).

Änderungen beim Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis wurde 2017 teilweise gelockert, aber größtenteils nur im Bereich der Besteuerung. Mehr als 100 Länder beteiligen sich an diesem Umwandlungsprozess, darunter nicht nur Banken, sondern auch wichtige Finanzzentren. In weiteren 90 Ländern gibt es keine Vereinbarungen, aber sie gelten weiterhin in vollem Umfang.

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Die Kontoinformationen von Bankkunden (keine Bankdaten) werden aufgrund des automatischen Informationsaustausches an ausländische Steuerbehörden weitergeleitet.

Werden Konten und Depots bei Schweizer Banken in der Steuererklärung nicht angegeben, kann die Bank keine Informationen an die Steuerbehörden weitergeben. Die Banken können auch die Frage nicht beantworten, ob überhaupt eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und der Bank besteht.

Hat der Steuerpflichtige mit seiner Steuererklärung gefälschte Unterlagen wie Wertpapierverzeichnisse und Gehaltsabrechnungen eingereicht, kann dieser Steuerbetrug strafrechtlich verfolgt werden. Im Zuge dieses Strafverfahrens könnte das Bankgeheimnis aufgehoben werden.

Wenn Kunden im Ausland steuerpflichtig sind, übermitteln die Schweizer Banken im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) automatisch Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Informationen werden an das Land weitergeleitet, in dem die Person steuerpflichtig ist.

Es bleibt abzuwarten, ob dies das Ende der Regelungen ist oder ob es weitere Lockerungen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis geben wird.

Negative Folgen

Mit der Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses verliert die Schweiz einen Wettbewerbsvorteil. Seit 2009 hat der Finanzplatz Schweiz einen Anstieg der Zahl der internationalen Kunden zu verzeichnen, die Gelder abziehen. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank sind die Wertschriftenbestände ausländischer Privatkunden von rund 680 Milliarden Franken auf 510 Milliarden Franken gesunken. Seit 2009 ist der Anteil der ausländischen Privatkunden mit Depotkonten von 62% auf 45% gesunken. Laut der Unternehmensberatung Ernst and Young (EY) meldeten 2018 nur 11% der Schweizer Banken Vermögensabflüsse von mehr als 10%. Banken mit Verlusten von 2% oder mehr haben von einem Drittel auf 42% zugenommen.

Nach Angaben von EY konnten institutionelle Kunden aus Übersee die Verluste bei internationalen Privatkunden etwas ausgleichen. Im Inland geht es aufwärts. Seit 2009 sind die Wertschriftenbestände der inländischen Privatkunden von weniger als 400 Milliarden Franken auf über 600 Milliarden Franken gestiegen. Mit der Ansiedlung von Schweizer Banken und der Ausweitung ihres Produktangebots wird der lokale Markt immer verlockender.

Ohne das Bankgeheimnis müssen sich die Schweizer Banken stärker um ausländische Kunden bemühen und zeigen, dass sie auch ohne ein besonderes Steuerumfeld erfolgreich sein können. Nicht nur das nachlassende Interesse internationaler Privatkunden an der Schweiz zeigt, dass die Schweiz ihren Status als Finanzzentrum verloren hat. Die Schweizerische Nationalbank berichtet, dass sich der Anteil der Banken an der Wertschöpfung der Schweizer Wirtschaft seit 2007 praktisch halbiert hat, auf 4,8%.

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