Aus psychologischer Sicht ist eine Erbschaft ein systemischer Eingriff: Aufgrund des vererbten Vermögens können ungelöste Konflikte zwischen den Erben wieder aufbrechen. In den folgenden drei Situationen können Unannehmlichkeiten auftreten.
Das Testament als unantastbarer Wille
Der Erblasser sollte sich von dieser Situation fernhalten. Andernfalls könnten sich die Erben nach seinem oder ihrem Tod streiten. Ein solches Verhalten zeigt in erster Linie, dass in den Beziehungen zwischen den Generationen etwas nicht stimmt.
Wenn ein unbekanntes Testament eröffnet werde, entstehe für Betroffene eine Situation, die sie mit dem Erblasser nicht mehr klären können. Die Kinder fühlen sich vom Urheber des Testaments oft ungerecht behandelt. Im Nachhinein erweist sich oft, dass die gesetzliche Erbfolge vielleicht sogar besser gepasst hätte als die Nachlassregelung eines schlechten Testaments.
Jedoch, ob es ein Testament gibt oder nicht, die beste Lösung für alle Erben ist, vorab mit den Miterben ins Gespräch zu kommen. Und alle sollen bereit sein, auf Erhofftes zu verzichten. Sonst endet man in einem monate- oder jahrelangen teuren Rechtsstreit.
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Die Erblasser erklären ihre Entscheidung
In diesem Fall suchen die Erblasser das Gespräch mit der nächsten Generation oder den nachfolgenden Generationen. Um Fehler zu vermeiden, die einen unnötigen Streit provozieren, sollten sich die Eltern gerade dann, wenn sich das Vermögen nicht leicht aufteilen lässt, vorher mit einem Anwalt oder Steuerberater zusammensetzen. Wer vorhat, Teile seines Vermögens zu verschenken, sollte zudem seine eigene Altersversorgung nicht vergessen. Eine Schenkung ohne schwerwiegende Gründe rückgängig zu machen ist meistens nicht möglich.
Wenn es zur „ungerechten“ Verteilung kommt, sollten die Erblasser ihre Gründe ganz klar nennen, warum das eine Kind weniger als anderes bekommt. Eine bewusste Entscheidung und Klarheit in der Kommunikation sind nötig, damit die Botschaft richtig ankommt. Trotz des Unterschieds zwischen Erben und Erblassern ist es wichtig, dass alle spüren, dass hier verantwortungsbewusste Erwachsene miteinander sprechen, und nicht Eltern mit ihren kleinen Kindern.
Die Initiative geht von den Erben aus
Es ist nicht unbedingt eine glückliche Lösung, wenn die Erben die Initiative ergreifen. Die Vorschläge, wie etwas verteilt wird, sollen in jedem Fall von den Erblassern kommen. Es ist nämlich eine Frage des Respekts, auch dann, wenn die Kinder in Finanzfragen sehr versiert oder juristisch bewandert sind. Am Ende muss klar sein, dass die Erblasser ohne Druck entschieden haben. Oft holt man sich eine außenstehende Person noch zu Lebzeiten zu Rat und das Testament wird von einer Juristin oder einem Juristen erstellt.
Es ist aber auch legitim, sich auch mit den Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge zu befassen und bewusst kein Testament zu machen, obwohl die Familie dies erwartet und Druck auf den Erblasser ausübt.