Schweizer Apfelbauern und das Megakonsortium Apfel

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Da sich Apple die Abbildung eines Apfels patentieren lassen möchte, und das auch in der Schweiz, stößt der Konzern auf Widerstand, besonders aus den Reihen der Apfelbauern. Was genau passierte und wieso der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen ist?
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Urheberrechte für Obst?

Das US-amerikanische Unternehmen Apple, auf Deutsch Apfel, verlangt die Urheberrechte für diese Frucht. Insbesondere könnte dies bedeuten, dass es nicht mehr gestattet ist, herkömmliche Apfelbilder zu veröffentlichen, ohne die Zustimmung des Apple-Unternehmens zu erhalten.

Die Apple-Firma plant, das typische Aussehen des Bildes für Aufnahmen in Videos oder Filme zu bewahren. Die Schweizer Prüfstelle für Markenrecht, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), sprach jedoch in wichtigen Punkten dem entsprechenden Antrag wider. Apple ging daraufhin vor das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Sankt Gallen und fechte diese Entscheidung an.

Apples Pläne stoßen auf Widerstand 

Seit geraumer Zeit gibt es in der Schweiz Uneinigkeit bezüglich der internationalen Markenregistrierung IR 1028240. Apple beansprucht durch den Eintrag den Schutz eines Apfel-Bildes in Schwarz-Weiß auf der ganzen Welt und möchte dieses Recht nun auch in der Schweiz durchsetzen. Jimmi Mariéthoz, der Direktor des 112 Jahre alten Verbands der Schweizer Obstproduzenten, betont, dass der Begriff Apfel und das Bild eines Apfels ein allgemeines Gut sind. Es ist nicht empfehlenswert, dass sie einem Unternehmen gehören. Cyrill Rigamonti, ein Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, unterstützt den Präsidenten dabei. Er argumentiert, dass die Darstellung eines Apfels als Gemeingut nicht geschützt ist.

Rechtsstreitigkeiten für Apple sind nichts Neues

Apple ist daran gewöhnt, Rechtsstreitigkeiten mit dem Apfel zu haben. Seit vielen Jahren streitet die Firma in den Vereinigten Staaten für das allgemeine Eigentumsrecht aller Marken mit dem Wort „Apple“. Im Jahr 2007 erwarb sie diese Rechte für eine unbekannte Summe. Schon jetzt besitzt Apple in der Schweiz die Lizenzen für zahlreiche Marken. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, das Wort „Apple“ mit einer Tasche in Verbindung zu bringen. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob auch das Bild eines Apfels hinzukommen wird.

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Mariéthoz sagt, er habe Verständnis dafür, dass Apple sein intellektuelles Eigentum schützen und gegen die Piraterie vorgehen möchte. Jedoch geht es hier zu weit. Es beunruhigt ihn, dass die Darstellungen von Äpfeln, die mindestens so alt wie die Geschichte von Adam und Eva sind nun eingeschränkt werden könnten. Bei einem Sieg Apples kann auch der Verband gezwungen werden, sein eigenes Apfel-Logo zu modifizieren.

Aber auch für andere könnten Folgen auftreten. Mariéthoz betont, dass dies ernsthafte Probleme für alle verursacht, die Äpfel in ihrer Werbung verwenden. Für einen kleinen Verband stellt das Risiko einer Klage große Herausforderungen dar. Die Kosten für die Verwaltung und Umstellung wären hoch, was eigentlich bei den Obstbauern in andere Bereiche investiert werden könnte. Mariéthoz sagt, dass sie bereits wenig Geld für ihre mühsame Arbeit verdienen. Verhandlungen dieser Art sind deshalb eine zusätzliche Belastung.

Alle Unternehmen und Organisationen, die einen Apfel als Logo verwenden, könnten mit diesem Problem konfrontiert werden, wenn das Bundesgericht zugunsten des Unternehmens entscheidet. Wie dieser Fall ausgeht, wird sich jedoch erst in einigen Monaten zeigen.

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