Der Deposit Token (DT) ist das Konzept einer digitalen Währung, an dem die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) arbeitet. In ihrem Weissbuch listet die SBVg auf, welche Bedingungen und Vorschriften die neuen Finanzderivate haben sollen. Die Form der tokenisierten Einlagen, eine Art Stablecoin, soll neue Geschäftsfelder erschließen. Im Gegensatz zu privaten Stablecoins, die oft nicht ausreichend gedeckt sind oder deren Anbieter nicht die Wahrheit über die Reserven sagen, soll die digitale Schweizer Währung eine breite Akzeptanz finden.
Der Plan sieht vor, dass die DT als Zahlungsmittel für den Kauf und Verkauf von tokenisierten Vermögenswerten dienen soll, d.h. sie ermöglicht die Abwicklung der Bargeld- und Vermögensbestandteile auf der gleichen Plattform. Was den Zahlungsverkehr anbelangt, so würde die DT in drei Bereichen zum Einsatz kommen: zur Abwicklung von Massenzahlungen auf der Grundlage von Brieftaschen in Kombination mit intelligenten Verträgen, zur Verringerung von Kosten und Reibungsverlusten bei Zahlungen in großen oder sehr kleinen Beträgen (ein intelligenter Vertrag könnte zur direkten Übertragung des Eigentums, z. B. beim Verkauf eines Autos, verwendet werden) und schließlich zur Vereinfachung von Zahlungen zwischen Unternehmen.
Die Idee hinter DT ist, dass viele Unternehmen und Haushalte eine maßgeschneiderte digitale Währung benötigen, die reguliert und angemessen überwacht wird. Die Finanzmarktinfrastruktur der Schweiz soll wettbewerbsfähiger werden und gleichzeitig die wirtschaftliche und technologische Souveränität der Schweiz bewahren.
Die Interoperabilität mit anderen Plattformen (Umsetzung der DT auf einer öffentlichen Blockchain) und die Einbindung in dezentrale Finanzanwendungen sind die wesentlichen Grundsätze des neuen digitalen Derivats. Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, die DT in ihrer eigenen Brieftasche zu speichern oder die von Banken und anderen Anbietern angebotenen Verwahrungsdienste zu nutzen. Damit das Schweizer Bankensystem so vertrauenswürdig bleibt, wie es ist, "muss die DT die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Kunden nach Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre gerecht werden", heißt es im Weißbuch der SBVg.
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