Starke Finanzmarktregulierung in der Schweiz
Mit der FINMA steht der Schweizer Finanzmarkt unter der Kontrolle einer starken, sachkundigen und unabhängigen Aufsichtsbehörde. Die FINMA hat am 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre drei Vorgängerinstitutionen waren die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG), die in der FINMA zusammengefasst wurden. Um ihren hoheitlichen Auftrag zur Regulierung des Schweizer Finanzsektors zu erfüllen, ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell autonom.
Wenn Banken, Versicherungen, Fonds und Finanzmarktinfrastrukturen wie Börsen gut beaufsichtigt werden und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, gewinnen Privatpersonen und Unternehmen im In- und Ausland Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz. Eine professionelle, vertrauenswürdige und unabhängige Aufsichtstätigkeit ist ein Qualitätsmerkmal für den Finanzplatz und die Schweiz.
An den Hauptsitzen in Bern und Zürich arbeiten rund 500 Mitarbeitende für die FINMA. Die Beaufsichtigten finanzieren den Betrieb mit rund 130 Millionen Franken (2016). Die FINMA ist im internationalen Vergleich eine relativ kleine Behörde, was auf die Grösse und Bedeutung des Schweizer Finanzsektors zurückzuführen ist.
Mögliche Massnahmen der FINMA
Die Bewilligung, die Aufsicht und gegebenenfalls die Durchsetzung des Aufsichtsrechts sind Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der FINMA fallen.
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Um sicherzustellen, dass die überwachten Unternehmen die Aufsichtsregeln einhalten, dient sie in erster Linie als Aufsichtsbehörde.
Sie arbeitet unter anderem mit Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändlern, Fonds und anderen Finanzintermediären zusammen. Die FINMA erteilt Bewilligungen, beaufsichtigt die Finanzmarktakteure und ergreift bei Bedarf Abhilfemassnahmen. Zudem ist sie für die Durchführung der technischen Gouvernanz verantwortlich. Es ist die Aufgabe der FINMA, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Für Anliegen und Streitigkeiten zwischen dem Finanzintermediär und dem Kunden sind hingegen die Zivil- oder gar Strafgerichte zuständig.
Das Hauptziel der kontinuierlichen Überwachung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Mitglieder finanziell gesund sind und über genügend Geld verfügen, um im Falle eines Krisenszenarios Verluste zu begleichen. Auch die Hauptrisiken müssen verstanden werden, um eine Marktdisziplin zu ermöglichen. Berater, die in eine finanzielle Schieflage geraten oder Konkurs anmelden, sollen sich aber mit Würde und möglichst ohne Schaden für die Kunden oder die Wirtschaft aus dem Markt verabschieden. Die FINMA schliesst sich diesem Vorgehen im vorliegenden Fall an.
Um eine offene und transparente Kommunikationspolitik gegenüber den zahlreichen Anspruchsgruppen und der Öffentlichkeit zu entwickeln, arbeitet die FINMA mit über 100 Institutionen und Gruppen auf nationaler Ebene zusammen. Durch diese Diskussion werden aufsichtsrechtliche und regulatorische Anliegen besser verstanden und Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten aufgezeigt.
Global gesehen gilt die FINMA als kompetenter Partner mit starken Durchsetzungsbefugnissen.
Sie setzt sich aktiv für die Interessen der Schweiz im Ausland ein, indem sie sich an internationalen Organisationen beteiligt.
Damit ist die FINMA sowohl ein wichtiger Bestandteil eines gesunden Finanzsystems vor Ort als auch ein wichtiger Botschafter der Schweiz im Ausland.